AGB

AGB / APPARTEMENTAUFNAHMEVERTRAG

1. Abschluss des Mietvertrags

Mit der Buchung oder dem Buchungswunsch erteilt der Gast dem Anbieter verbindlich den Auftrag zum Abschluss des Mietvertrags. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend. Der Mietvertrag wird für beide Seiten verbindlich, nachdem der Anbieter dem Gast die Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum bestätigt hat. Sollten Sie darin Abweichungen zu Ihrer Buchung oder Ihrem Buchungswunsch feststellen, ist eine sofortige Neuabsprache nötig. Mit dem Eingang der Annahmeerklärung hat der Gast eine Anzahlung zu leisten. Wird in der Annahmeerklärung keine Anzahlung gefordert, muss eine E-Mail-Empfangsbestätigung erfolgen.

2. Mietpreis

Der Mietpreis richtet sich nach der angegebenen Personenzahl und der jeweiligen Buchungssaison der Reservierung. Zusätzlich zum Mietpreis wird pro Buchung eine einmalige Reinigungsgebühr berechnet.

3. Stornierung / Zahlungen

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist nur die schriftliche Form bindend. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei verspäteter Anreise und / oder vorzeitiger Abreise oder bei einer geänderten Belegungszahl hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch auf Erstattung. Soweit nicht anders in Buchungsportalen oder Buchungsbestätigungen angegeben, gelten für die Stornierung einer Buchung folgende Zahlungsbedingungen:  50% der Gesamtsumme ist 60 Tage vor Reiseantritt fällig.  Der Rest der Gesamtsumme ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig.  Bis zum 61. Tag vor Reiseantritt kann die Buchung kostenfrei storniert werden.  Bei einer Stornierung nach dem 60. Tag vor Reiseantritt wird 50% der Gesamtsumme fällig.  Bei einer Stornierung nach dem 30. Tag vor Reiseantritt ist die Gesamtsumme fällig. Für eine Stornierung ist nur die Schriftform zulässig. Zahlungen sind per Überweisung nach Rechnungserhalt innerhalb von 7 Tagen zu leisten.

4. Bungalow-Bereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe

Der Anbieter ist verpflichtet, die von dem Gast gebuchte Leistung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt jedoch keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Bungalows, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sollte der Bungalow nicht verfügbar sein, wird der Anbieter dem Gast unverzüglich informieren und einen gleichwertigen Ersatz anbieten. Am vereinbarten Anreisetag steht dem Gast der gebuchte Bungalow ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag ist der Bungalow spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betreiber aufgrund der verspäteten Räumung für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100 %. Der Bungalow ist bei Abreise in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu übergeben. Der Anbieter behält sich vor, außergewöhnliche Verschmutzungen gesondert in Rechnung zu stellen.

5. Kurabgabe

Dem Gast ist bekannt, dass die Gemeinde Graal-Müritz eine Kurabgabe pro Aufenthaltstag und Person berechnet. Die Kurabgabe ist nicht im Unterkunftspreis enthalten und immer vom Gast zu entrichten. Die Kurabgabe ist spätestens am Tag nach Ihrer Ankunft, beim „Haus des Gastes“, Rostocker Str. 3, 18181 Graal-Müritz zu bezahlen. Dort bekommt der Gast auch die Kurkarten. Jeder Gast trägt selbst Sorge dafür seine Kurkarten korrekt zu erwerben. Der Inhaber Ihrer Unterkunft ist die „CAMANGA GmbH“, deren Geschäftsführer ist Günter Hilger. Die genauen Bestimmungen zu Kurabgabe finden Sie hier:

https://www.gemeinde-graalmueritz.de/fileadmin/media/SKMBT_C36415122308410.pdf

6. Besondere Hinweise

Das Rauchen in allen Bungalows ist untersagt. Sollte der Gast sich nicht an dieses Verbot halten, und trotzdem in den Räumen rauchen, so ist der Betreiber berechtigt, das Appartement renovieren zu lassen und die Kosten der Renovierung dem Gast aufzuerlegen. Sollten nachfolgende Buchungen aufgrund der durch den rauchenden Gast erzwungenen Renovierung storniert werden müssen, ist der Gast dem Betreiber zum Ausgleich des entstehenden Schadens verpflichtet. Der Anbieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos und ohne jede Erstattung zu kündigen, sowie die Wohnung auf Kosten des Mieters räumen zu lassen.

Das Mitbringen von Haustieren in den Ferienwohnungen ist nicht gestattet.

Die Benutzung der kostenlos zur Verfügung gestellten Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Anbieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen, einschließlich Pkw und Fahrräder.

7. Hausrecht

Unter bestimmten Umständen kann es notwendig sein, dass der Anbieter- oder seine Fachkräfte die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss (z.B. bei Störungen des Heizsystems, des Internets oder der Entwässerung). Der Anbieter wird versuchen den Gast vorab darüber zu informieren. Einen Anspruch darauf hat der Gast nicht.

8. Pflichten des Gastes

Kündigung durch den Gast Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt diese Mängelanzeige können Ansprüche des Gastes an den Anbieter ganz oder teilweise entfallen. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Anbieter zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Appartementaufnahme sollen schriftlich erfolgen.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Betreibers.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.  Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Appartementaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.